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Die Zeit läuft ab |
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Im Oktober 2000 trat die EU-Verordnung EG 2037/2000 in Kraft. Sie ist innerhalb der Europäischen Union bindend und regelt in Übereinstimmung mit dem Montreal-Protokoll den endgültigen Ausstieg aus der Verwendung von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen.
Die Verordnung sieht vor, dass die Verwendung und der Verkauf von H-FCKW-Neuware vom 1. Januar 2010 an verboten ist. H-FCKW (üblicherweise in Form von R22) kommen in einer Vielzahl von stationären bzw. mobilen Kälte- und Klimaanlagen zum Einsatz. Beispiele sind:
- Gewerbekälteanlagen (Supermärkte, Restaurants)
- Anlagen zur industriellen Prozesskühlung
- Kaltwassersätze
- Kühl- und Tiefkühllager
- Milchkühlung
- Eismaschinen
- Eislaufbahnen
Jeder Bereich, der solche Anlagen einsetzt, wird von dem Verbot betroffen sein und sollte daher frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um ab 2010 die neuen gesetzlichen Regelungen zu erfüllen.
Stand Juni 2008 sind noch immer mehr als 130.000 t H-FCKW in über 7 Mio. Anlagen in Europa im Einsatz. Wenn nicht bald entsprechende Maßnahmen getroffen werden, riskieren viele Unternehmen Stillstände in der Produktion und ins Unermessliche steigende Kosten.
Es gibt eine Vielzahl verschiedener Lösungen. Auf dieser Internetseite finden Sie verständlich aufbereitete Informationen zum Verbot und zu möglichen Lösungen. Sie soll darüber hinaus den nahenden Stichtag und seine Folgen stärker ins Bewusstsein rücken und sicherstellen, dass Sie über alle nötigen Informationen verfügen, um die optimale Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.
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